Wenn du eine Immobilie kaufst, gehört die Grunderwerbsteuer zu den bedeutendsten Kaufnebenkosten, die du berücksichtigen musst. Diese Steuer fällt beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien an und kann einen erheblichen Einfluss auf deine Gesamtinvestition haben. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die Grunderwerbsteuer: von den unterschiedlichen Steuersätzen in den Bundesländern über die Berechnungsgrundlage bis hin zu möglichen Ausnahmen und Befreiungen.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer, die beim Kauf oder der Übertragung von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie stellt für viele Bundesländer eine wichtige Einnahmequelle dar und wird von den Finanzbehörden des jeweiligen Bundeslandes festgesetzt und erhoben.

Steuersätze in den Bundesländern

Ein besonderes Merkmal der Grunderwerbsteuer ist, dass die Steuersätze von Bundesland zu Bundesland variieren. Seit der Föderalismusreform 2006 können die Länder die Höhe des Steuersatzes selbst bestimmen. Dies hat zu einer recht unterschiedlichen Steuerlandschaft geführt. Hier ein Überblick über die aktuellen Steuersätze (Stand 2024):

  • 3,5 %: Bayern, Sachsen
  • 4,5 %: Hamburg
  • 5,0 %: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
  • 5,5 %: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 6,0 %: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen
  • 6,5 %: Saarland, Schleswig-Holstein

Diese Unterschiede können bei gleichem Kaufpreis zu erheblichen Differenzen in der zu zahlenden Steuersumme führen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beispielsweise beträgt die Grunderwerbsteuer in Bayern 10.500 Euro, während sie in Schleswig-Holstein 19.500 Euro ausmacht – ein Unterschied von 9.000 Euro.

Berechnung der Grunderwerbsteuer

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist in der Regel recht einfach. Sie wird auf die Gegenleistung erhoben, die für den Erwerb des Grundstücks erbracht wird. In den meisten Fällen ist dies der Kaufpreis der Immobilie.

Bemessungsgrundlage

Zur Bemessungsgrundlage gehören neben dem reinen Kaufpreis auch weitere Leistungen, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb erbringt. Dazu können gehören:

  • Übernahme von Schulden oder Hypotheken
  • Leistungen an Dritte auf Weisung des Verkäufers
  • Wert von Leistungen, die der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis übernimmt (z. B. Reparaturen, die eigentlich der Verkäufer tragen müsste)

Es ist wichtig zu beachten, dass die Grunderwerbsteuer nicht auf bewegliche Gegenstände erhoben wird, die mit der Immobilie verkauft werden (z. B. Einbauküche oder Möbel). Diese sollten im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, um die Steuerlast zu reduzieren.

Fälligkeit und Zahlung

Die Grunderwerbsteuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. In der Praxis wird sie oft vom Notar einbehalten und direkt an das Finanzamt überwiesen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass die Steuer bezahlt wird, bevor der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen wird.

Ausnahmen und Befreiungen

Es gibt einige Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer anfällt oder Befreiungen möglich sind:

  1. Bagatellgrenze: In den meisten Bundesländern fällt bei einem Kaufpreis unter 2.500 Euro keine Grunderwerbsteuer an.
  2. Schenkungen und Erbschaften: Hier greift stattdessen die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
  3. Übertragungen zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern.
  4. Grundstücksübertragungen im Rahmen einer Umstrukturierung von Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen.
  5. Erwerb durch den Mieter bei Ausübung eines vertraglich vereinbarten Vorkaufsrechts.

Sonderfall: Erwerb von Eltern oder Kindern

In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen für den Erwerb von Immobilien von Eltern oder Kindern. Beispielsweise gewährt Hessen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie von den Eltern. Es lohnt sich, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen.

Strategien zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer

Obwohl die Grunderwerbsteuer eine feste Größe beim Immobilienkauf ist, gibt es einige legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren:

  1. Separate Ausweisung beweglicher Gegenstände: Wie bereits erwähnt, sollten Einbauküchen, Möbel oder andere bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, da sie nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen.
  2. Prüfung von Förderprogrammen: Einige Bundesländer bieten Förderprogramme an, die unter bestimmten Umständen die Grunderwerbsteuer erstatten oder reduzieren können, besonders für Familien oder bei energetischen Sanierungen.
  3. Timing des Kaufs: Bei geplanten Steuererhöhungen kann es sinnvoll sein, den Kauf vorzuziehen, um noch vom niedrigeren Steuersatz zu profitieren.
  4. Share Deals: Bei größeren Immobilieninvestitionen können sogenannte Share Deals eine Option sein, bei denen nicht die Immobilie direkt, sondern Anteile an einer Gesellschaft erworben werden, die die Immobilie hält. Diese komplexe Strategie sollte jedoch nur mit professioneller Beratung in Betracht gezogen werden.

Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Faktor, den du bei der Planung deines Immobilienkaufs berücksichtigen musst. Sie kann einen erheblichen Einfluss auf deine Gesamtinvestition haben und sollte daher frühzeitig in deine Finanzierungsüberlegungen einbezogen werden. Durch genaue Kenntnis der Regelungen in deinem Bundesland und sorgfältige Planung kannst du sicherstellen, dass du optimal auf diese Steuer vorbereitet bist und mögliche Optimierungspotenziale ausschöpfst.